3. Die Fachkonferenz kann sich ein Arbeitsprogramm für die inhaltliche Erarbeitung der Beratungsergebnisse geben.
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3. Die Fachkonferenz kann sich ein Arbeitsprogramm für die inhaltliche Erarbeitung der Beratungsergebnisse geben.
Wer darf, kann, soll, muss in diesem Zusammenhang tätig werden?
Wo sind die Verantwortlichkeiten, Konsultations- und Informationspflichten in diesem Zusammenhang dokumentiert (vollständig, genau, präzise, verständlich)?
Wie werden hier Entscheidungen getroffen, und wie werden Konflikte gelöst?