2. Die Teilnehmenden der Auftaktveranstaltung entscheiden ausschließlich über die folgenden Punkte, die für die Vorbereitung des ersten Beratungstermins erforderlich sind:
- Ggf. Einrichtung von Arbeitsgruppen (siehe Absatz 4).
- Konkrete Zeiten des ersten Beratungstermins (siehe Absatz 3).
- Modalitäten für den Fall einer beschränkten Anzahl an Teilnehmenden vor Ort beim ersten Beratungstermin (z.B. über Losverfahren).