Im Jahr 2013 haben Bundestag und Bundesrat per Gesetz die Suche nach dem Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager für die in Deutschland produzierten hochradioaktiven Abfälle neu gestartet. Die „Kommission zur Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“, bestehend aus Vertretern*innen von Wissenschaft, Bundestag und Bundesrat sowie Verbänden, arbeitete bis zum Jahr 2016 an der Konzeption eines Standortauswahlverfahrens auf Basis der weißen Deutschlandkarte. Dafür entwickelte die Kommission Regeln und Kriterien und formulierte Anforderungen an ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Im Mai 2017 novellierte der Gesetzgeber das „Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle“ (Standortauswahlgesetz - StandAG) auf Basis der Ergebnisse der Kommission.
Die abgebrannten Brennelemente enthalten - neben dem Hüllmaterial - drei Arten von Stoffen:
- Spaltprodukte (die "Asche" der Kernspaltung, ca. 3%) - strahlen relativ stark, haben sich aber gerade deshalb im Laufe von wenigen hundert Jahren der natürlichen Radioaktivität angeglichen und enthalten teilweise wertvolle Metalle, die dann als technischer Rohstoff genutzt werden könnten
- Nicht gespaltenes Uran235 und Transurane (ca. 1%) - letztere strahlen relativ schwach und brauchen deshalb auch ca. 100.000 Jahre, um sich dem Niveau der natürlichen Radioaktivität anzugleichen
- Uran238 (ca. 95%) ist in Leichtwasserreaktoren nicht spaltbar und kaum radioaktiv, gewissermaßen ein "Ballaststoff", der mit deponiert wird und den größten Teil des Atommülls ausmacht
Das nicht gespaltene Uran235, die lang strahlenden Transurane und das Uran238 könnten in Reaktoren mit schnellen Neutronen, wie dem russischen BN-800 gespalten und damit die Rest-Strahlungszeit deutlich verkürzt werden. Warum denkt man nic