Das mit der Standortsuche beauftragte Unternehmen, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH, hat am 28. September 2020 den Zwischenbericht Teilgebiete nach § 13 Standortauswahlgesetz (StandAG) veröffentlicht. Gemäß § 9 StandAG beruft das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) nach Erhalt des Zwischenberichts die Fachkonferenz ein. Die Teilnahme steht allen interessierten Bürger*innen, Vertreter*innen der Gebietskörperschaften aus den Teilgebieten, Vertreter*innen gesellschaftlicher Organisationen sowie Wissenschaftler*innen zur Fachkonferenz Teilgebiete offen. Der Auftakt der Konferenz fand online am 17. und 18. Oktober 2020 statt. Die Veranstaltung diente dem Ziel, zum einen eine gemeinsame inhaltliche Grundlage für die Beratung zu schaffen. Hierzu hat die BGE mbH die Ergebnisse ihrer Arbeit vorgestellt. Da der Gesetzgeber die Fachkonferenz als selbstorganisiertes Format vorsieht, ging es zudem um die Frage einer Arbeitsgrundlage der Konferenz. Als Hilfestellung für die Diskussion und als erste Grundlage für die Vorbereitung des ersten Beratungstermins im Februar 2021 hat das BASE die vorliegende vorläufige Geschäftsordnung unter Beteiligung unterschiedlicher Akteure und der Öffentlichkeit erarbeitet (Link zur Dokumentation). Sie bildet die Arbeitsgrundlage bis zur Abstimmung der Geschäftsordnung durch die Fachkonferenz. Eine finale Abstimmung über die Geschäftsordnung ist erst mit Beginn der inhaltlichen Beratungen des Zwischenberichts im Februar 2021 vorgesehen. Von Oktober 2020 bis Februar 2021 ist es für alle Interessierten möglich, die Geschäftsordnung online auf der Konsultationsplattform zu kommentieren.